Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Allgemeines:
Für den Geschäftsverkehr zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind die nachstehenden Geschäftsbedingungen maßgebend, sowei t nicht besondere weitere
Bedingungen ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden, durch welche die gedruckten Bedingungen abgeändert werden. Die schriftlich vereinbarten besonderen
Bedingungen se ten jedoch die übrigen Punkte der vorliegenden Geschäftsbedingungen nicht außer Kraft. Die diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehenden Klauseln
des Auftraggebers
erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn ausdrücklich. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge des Auftraggeber s,
und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer hierauf nicht in jedem einzelnen Fall Bezug nimmt.
2 Preisangebot:
Die Angebote d es Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die in Angeboten des Auftragnehmers angeführten Preis egelten , wenn
nichts anderes vereinbart ist, stets ab Werk Dortmund ausschließlich Verpackung. Bei Anlagen, welche einschließlich Montage und Hochspannungsinstallation gel iefert
werden, versteht sich der Preis grundsä lich ohne Niederspannungsleitung, Erdschu leitung und evtl. erforderlicher Gerüststellung. Der Bau der Werbeanlage erfolgt
nach Erfahrungswerten. Häufig sind jedoch g eprüfte statische Nachweise erforderlich. Die Preise hierfür sind in den Angeboten des Auftragnehmers nicht enthalten.
Wird durch die Überprüfung der Statik eine Änderung der Konstruktion erforderlich, gehen die Kosten zu Lasten des Auftraggebers.
3 Lieferung:
Die Lieferpflicht des Auftragnehmers entsteht erst, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt ist. Die im Angebot angegebene Lieferzeit darf geringfügig unter-
oder überschri en werden. Die L ieferfrist beginnt am Tage der angenommenen Bestellung, soweit diese in allen Punkten geklärt ist. Dazu gehört auch die für
Außenwerbung notwendige Genehmigung d er Bauaufsichtsbehörde oder Dri er. Soll mit den Arbeiten bereits vor erteilte Genehmigung begonnen w erden, so hat der
Auftraggeber dies schriftlich anzuzeigen. Teillieferungen sind zulässig. Bei unverschuldeter Verzögerung muß dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist gewährt
werden; ein Rücktri srecht steht dem Auftraggeber nicht zu. Schadenersa ansprüche sind ausgeschlossen. Die im Angebot und Auftragsbestätigungen angegebene Maße,
Farben und Stückzahlen s ind Ca.-Werte. Ist zur Ausführung eines verbindlich erteilten Auftrages eine Mehrlieferung erforderlich, so ist dem Auftragnehmer eine
entsprechende Nachforderung gesta et. Lieferung und Versand erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn der Transport durch den Auftragnehmer
erfolgt. Wartezeiten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Auf Wunsch des Auftraggebers hat der Auftragnehmer eine entsprechende Versicherung
kostenmäßig zu Lasten des Auftraggebers abzuschließen. Bei Au ewahrung und Lagerung ist der Auftragnehmer berechtigt, Einla g erungskosten nach ortsüblichen Sät zen
zu erheben. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die von ihm gelieferten Gegenstände mit seinem Firmenzeichen zu versehen.
4 Genehmigungspflicht:
Der Auftragnehmer weist durch diese Geschäftsbedingungen ausdrücklich darauf hin, dass für die Anbringung von Schildern und Lichtwerbeanlagen eine allgemeine
Genehmigungspflicht besteht. Zur Einholung der ordnungsbehördlichen Ge nehmigung ist allein der Auftraggeber gese lich verpflichtet. D er Auftragnehmer erklärt sich
bereit, namens des Auftraggebers die Genehmigungsanträge einzureichen und die wegen des Genehmigung erforderlichen Verhandlungen zu führen. Alle hiermit
entstehenden Aufwendungen, insbesondere Skizzen, Zeichnungen, Fotos, Gebühren usw. hat der Auftraggeber zu tragen, sie sind dem Auftragnehmer zu ersta en, wenn
dieser in Vorlage tri . Wird der Auftragnehmer um die Einholung einer ordnungsbehördlichen Ge nehmigung ersucht, so kommt insoweit zwischen ihm und dem
Auftraggeber, unbeschadet einer endgültigen Auftragserteilung, ein besonderes Auftragsverhältnis zustande. Wird dem Auftragnehmer vor Erteilung der Genehmigung
ein verbindlicher Auftrag erteilt, so bleibt dieser bei Versagung d er Genehmigung unberührt. Der Auftraggeber h at insbesondere nicht das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten. Verlangt der Auftraggeber die Auftragsausführung tro Nichtvorliegens der ordnungsbehördlichen Genehmigung, so ist der Auftrag n ehmer befugt, den
Auftraggeber mit allen Nachteilen belasten, die dadurch entstehen. Das gilt insbesondere für dem Auftragnehmer auferlegte Bußgelder und Kosten.
5 Garantie und Gewährleistung:
Für dem Auftragnehmer hergestellte Liefergegenstände üb ernimmt dieser in Bezug auf Funktion und Haltbarkeit einer Garantie von einem Jahr. Für Leuchtstoffröhren
(Neonröhren) und Transformatoren beträgt die Garantiezeit höchstens 1 Jahr bei einer durchschni lichen Betriebsdauer v on 10 Stunden täglich. Bei
darüberhinausgehender Be anspruchung tri eine entsprechende Verkürzung d er Garantiezeit ein. Die Garantieverpflichtung erstreckt sich auf Fabrikations u- nd
Materialfehler. Für sämtliche Lampen nebst Zubehör, wie Starter, Vorschaltgeräte usw. ist die Gewährleistung des Auftragnehmers auf Mängel begrenzt, die sich
unmi elbar nach Betriebsbeginn beim Auftraggeber oder dessen Kunden zeigen. Der Auftragnehmer gibt insoweit die ihm von seinen Zulieferern eingeräumte Garantie-
und Gewährleistungsrechte an den Auftraggeber weiter. Für alle anderen vom Auftragnehmer nicht selbst hergestellten Erzeugnis sen gilt eine Gewährleistungsfrist von 6
Monaten gemäß §6 38, Absa 1 BGB (Fall1). Bei Werbeanlagen, in denen Kunststoff oder Acrylgläser verarbeitet sind, können sogenannte Schönheitsfehler, insbesondere
geringfügige Kra er, Haarrisse und unbedeutsame Einschlüsse nicht beanstandet werden. Erkennbare Mängel müssen binnen 1 0 Tagen nach Montage bzw. Lieferung
schriftlich angezeigt werden. Nach Ablauf dieser Frist kommt lediglich noch ein Gewährleistungsanspruch für verdeckte M ängel in Betracht. Keinerlei Garantie- oder
Gewährleistungspflichten bestehen für Gegenstände, die nicht vom Auftragnehmer bewogen wurden oder wenn die gelieferten Anlagen von Dri en nicht
vorschriftsmäßig ei ngebaut oder bei dem Auftraggeber o rdnungswidrig betrieben worden sind, außerdem, wenn vom Auftragnehmer nicht autorisierte Dri e Eingriffe in
die Anlage vornehmen. Keine Pflichten hat der Auftragnehmer auch für solche Gegenstände, die vom Auftraggeber zur Bearbeitung, Au ewahrung oder Montage
übergeben werden. Die Verankerung v on Werbeanlagen auf Dächern, Kragpla en, Schieferdächern, vor-gehängten Fassaden oder ähnlichem müssen durch eine
Fachfirma abgedichtet werden. Entsprechendes hat der Auftraggeber zu veranlassen. Der Auftragnehmer übernimmt für die Dichthaltung wie auch für mögliche
Beschädigungen keine Haftung. Im Garantie- oder Gewährleistungsfall übernimmt der Auftragnehmer die Aufwendungen für die Behebung des Mangels, ausgenommen
die Kosten für die An- und Abfahrt. Etwaige Kosten für Gerüststellung oder entsprechende Montagehilfseinrichtungen werden jed och nur bis zur Höhe des
ursprünglichen Wertes des schadhaft gewordenen Teils der Anlage, höchstens bis zum ursprünglichen Wert der gesamten Anlage, vom Auftragnehmer übernommen.
6 Eigentumsrecht und Bezahlung:
Muster/Entwürfe, die einer Lieferung zugrunde gelegt werden gelten nur als ungefähre Grundlage der Lieferung. Der Besteller ist in keinem Fall von der Verpflichtung
entbunden, unsere Produkte darau in zu prüfen, ob sie für den vorgesehenen Einsa zweck tauglich sind. Die Rechnungen d es Auftragnehmers sind binnen 1 0 Tagen
nach Rechnungsstellungne o zahlbar. Bei Erstkunden ist de Rechnungsbetrag sofort ne o zahlbar. Alsdann gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt
auch für Rechnungen über Teillieferungen. Erfolgt auf Abruf, so wird die Rechnung unverzüglich nach
Auftraggeber gelieferten Gegenstände bleiben bis zur restlosen Bezahlung aller Forderungen gegen den Auftraggeber E igentum des Auftragnehmers. Bei Zahlungsverzug
von mehr als 10 Tagen ist der Auftragnehmer befugt, nach fruchtlosem Ablauf einer weiteren Zahlungsfrist von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Er hat dann das
Recht, von ihm
gelieferte Ware anderweitig zu verwerten und die Differenz zwischen Erlös und ursprünglichem Kaufpreis als Schadenersa zuo frdern; die
Geltendmachung weiterer Sch adenersa ansprüche sowie Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsa der Deutschen Bundesbank bleiben
vorbehalten. Die Rechnungen d es Auftragnehmers gelten in allen Teilen als anerkannt, sofern sie nicht binnen 10 Tagen schriftlich beanstandet werden. Der
Auftragnehmer ist verpflichtet, eine evtl. Beanstandung so schnell wie möglich zu bescheiden.
7 Entwürfe und Zeichnungen:
An Angeboten, Zeichnungen, Entwürfen, Mustern usw. behält der Anbieter/Auftraggeber das Eigentums- und Urheberrecht. Die vorgenannten D inge dürfen Dri en,
insbesondere Mitbewerbern, nicht zugänglich g emacht werden und nicht zu Ausschreibungszwecken verwendet werden. Bei Nichtannahme des Angebotes sind sie
unverzüglich zurückzugeben. Kommt der Auftrag nicht zustande, hat der Auftragnehmer das Recht, die ihm entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
8 Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Für alle Streitigkeiten aus Vertrag, Vertragsanbahnung und ähnlichem gilt der Gerichtsstand Lünen des Auftragnehmers, soweit dies gese lich zulässig i st. Das gleiche
gilt für den Erfüllungsort für Ansprüche des Auftragnehmers. Durch Erteilung von Aufträgen erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit diesen
Geschäftsbedingungen.
Stand Februar 2022